Häufige Fragen zum Thema Hauskrankenpflege und Pflegeversicherung
Wir haben hier für Sie einige häufige Fragen und Antworten zusammengefasst. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre individuellen Fragen gerne zur Verfügung.
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Gerne, in einem Hausbesuch können wir Ihnen und Ihren Angehörigen individuell auf Sie ausgerichtete und abgestimmte Pflegeleistungen sowie eventuelle Zusatzleistungen vorzustellen.
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Pflegestufen wurden in nächsthöhere Pflegegrade umgewandelt einhergehend mit einer Erhöhung des Pflegegeld- / Pflegesachleistungsbudgets
Beispiel: Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen wurden von mtl. 104,- € auf 125,- € erhöht.
Alt-Beträge (nicht ausgeschöpfte Beträge) verfallen nicht zum 30.06.2017 und können bis 2018 verbraucht werden.
Für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden jetzt bis zu 4.000,- € pro Maßnahme gezahlt.
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Bei einem Beratungseinsatz wird festgestellt, ob der vorliegende Pflegegrad noch ausreichend oder ein Höherstufungsantrag von Nöten ist. Zudem findet eine Beratung zur Hilfsmittelversorgung und zu Wohnumfeld- verbessernden Maßnahmen statt. Der Beratungseinsatz findet für Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich statt, für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
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Anträge für die Hilfsmittelversorgung gibt es bei Ihrer entsprechenden Pflegekasse. Gerne sind wir bei der Beratung und dem Ausfüllen behilflich. Man unterscheidet Pflegehilfsmittel (z.B. Rollatoren, Rollstühle) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Handschuhe, Bettunterlagen).
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Es gibt die Möglichkeit der Wohnraumumfeldverbesserung. Diese wird mit bis zu 4.000,- € pro Maßnahme unterstützt. Es muss ein formloser Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. Dieser muss durch zwei Kostenvoranschläge und die Zustimmung des Vermieters ergänzt werden.
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Zuerst sollten Sie sich mit dem Sozialdienst des Krankenhauses in Verbindung setzen. Dieser kann bereits im Krankenhaus einen Antrag auf eine Pflegegradeinstufung stellen. Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus suchen Sie, oder auf Wunsch der Sozialdienst, dann den Kontakt zu Ihrem Pflegedienst der Wahl, um die Versorgung vorab zu klären.
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Sie beantragen die Urlaubs- oder Verhinderungspflege über das Formblatt Ihrer jeweiligen Pflegekasse. Benennen Sie dort ganz klar den zeitlichen Rahmen und die Alternativbetreuung. Die Kosten können bis zu 1.612,- € pro Jahr für 28 Tage von der Pflegekasse übernommen werden. Zusätzlich kann der Betrag um 806,- € erhöht werden, wenn die Kurzzeitpflege (z.B. durch einen Heimaufenthalt) nicht ausgeschöpft wurde.
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Sie können, wenn nicht bereits vorhanden, einen Antrag auf eine Pflegegradeinstufung stellen, um eine mögliche Finanzierung zu bekommen. Bereits bei einem Pflegegrad 1 können sie 125,- € für hauswirtschaftliche Unterstützungen erhalten.
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Hierfür gibt es den §45 SGB XI mit einer finanziellen Unterstützung von mtl. 125,- € durch die Pflegekassen bei vorliegendem Pflegegrad. Sie können z.B. Betreuungsleistungen in Form einer Einzel- oder Gruppenbetreuung für Ihren Mann in Anspruch nehmen, aber auch der Besuch einer Tagespflege wäre möglich und denkbar.